Weil Qualität zu den Eigenschaften eines Experten gehört, sehen wir unsere Aufgabe darin Menschen mit Defiziten am Bewegungsapparat bestmöglich zu unterstützen. In der Praxis setzen wir den Schwerpunkt auf eine wissenschaftlich fundierte Erfassung und Behandlung des aktuellen Gesundheitsproblems. Hierbei wird ein klarer Therapiepfad verfolgt und sozialkompetent auf die individuelle Fähigkeit des Patienten eingegangen. Therapieziele und Ergebnisvorstellungen werden gemeinsam mit dem Patienten erfasst, ausgewertet und prognostiziert/ abgestimmt.
Bestehende Leitlinien aus dem Bereich der wissenschaftlichen Forschung kommen für spezifische Krankheitsbilder zum Einsatz. Diese Leitlinien dienen zum einen zur Orientierung, zum anderen geben sie Auskunft darüber, welche Therapiemethode sich vielversprechend auf die Gesundheitssituation auswirkt.
Rezept
Bitte beachten Sie, dass therapeutische Behandlungen innerhalb 4 Wochen nach Austellung des Rezeptes begonnen werden müssen. Das heißt, der erste Termin muss innerhalb von 28 Kalendertagen (falls vom Arzt unter Behandlungsbeginn auf der Heilmittelverordnung 13 nicht anders angeben) nachdem Sie das Rezept erhalten haben, stattfinden. Privat- oder Beihilfeversicherte sind von dieser Regelung ausgenommen.
Zuzahlungen
Gesetzlich Krankenversicherte müssen für jedes Rezept eine Zuzahlung leisten, diese Bestimmungen sind rechtlich vorgeschrieben und gelten für alle physiotherapeutischen Einrichtungen.
Die Zuzahlung setzt sich aus 10 Euro + 10 Prozent des Rezeptwertes zusammen. Dieser Betrag ist gesamt zu Beginn der Behandlung fällig. Sofern die Behandlung nicht zu Ende geführt werden kann, erstatten wir Ihnen die zu viel entrichtete Zuzahlung. Bei einer Zuzahlungsbefreiung bringen Sie bitte den aktuellen Beleg mit.
1.Termin
Im ersten Termin geht es um den Befund. Um die auf Sie abgestimmten Maßnahmen effektiv planen und auswählen zu können, ist ein Gesamteindruck Ihrer gesundheitlichen Situation erfolgsentscheidend. Bringen Sie daher bitte neben dem Rezept alle Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen mit: Röntgenbilder, MRT- oder CRT-Bilder (auch auf CD-Rom), Entlassungsberichte und OP-Berichte.
Organisatorisches
Bitte seien Sie pünktlich. Jede Verzögerung geht von Ihrer Therapiezeit ab, da die nachfolgenden Behandlungen termingemäß stattfinden.
Terminabsage
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, geben Sie uns bitte mindestens 24 Stunden vorher Bescheid. Ein kurzer Anruf oder eine Nachricht per E-Mail reicht aus (0911-6506 1912, info@physioexpert-nuernberg.de)
Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden vorher) oder Nichterscheinen, werden Ihnen die Behandlungskosten für diesen Termin privat in Rechnung gestellt.
Ihre Meinung/Feedback
Wir freuen uns über jede ehrliche Rückmeldung. Sprechen Sie uns einfach an, schreiben uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
leider wurden in der Vergangenheit die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Leistungen immer wieder gekürzt und eingeschränkt. Dies bedeutet in erster Linie, dass für den Therapeuten weniger Zeit und somit weniger Möglichkeiten pro Behandlung verbleibt. Der Patient ist hier der Leidtragende.
Unser Anspruch als Physiotherapiepraxis ist jedoch, Ihnen nicht nur im Rahmen der verordneten Standardtherapie, sondern auch darüber hinaus zu helfen, möglichst effektiv und langfristig zu gesunden.
Deshalb und aufgrund der immer höheren Nachfrage nach erweiterten Behandlungen haben wir uns entschlossen, unser Terminangebot ab dem kommenden Jahr anzupassen.
Dementsprechend werden ab sofort überwiegend 30- und 40-Minuten-Behandlungen geplant.
Hierdurch verbleiben weniger Ressourcen für 20-minütige Standardbehandlungen.
Bei den erweiterten Zeiten von 10 oder 20 Minuten handelt es sich um Privatleistungen, die leider von den Krankenkassen nicht übernommen werden.
Haben Sie hierzu noch Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!
Ihr PhysioExpert Praxisteam